Sind wir Voll- oder Halbgeschwister?
Haben wir denselben Vater? Mitunter bestehen unter Geschwistern Zweifel daran, ob sie denselben Vater haben. Solche Abstammungsfragen können geklärt werden. Wichtig ist zu wissen, worauf es ankommt!Der Gutachter braucht für seine..
Der Geschwistertest
Sind wir Voll- oder Halbgeschwister? Haben wir denselben Vater?
Mitunter bestehen unter Geschwistern Zweifel daran, ob sie denselben Vater haben. Solche Abstammungsfragen können oft geklärt werden. Wichtig ist zu wissen, worauf es ankommt!
Der Gutachter braucht für seine Wahrscheinlichkeitsberechnung zum Geschwistertest eine hinreichende Menge an Information über die Beteiligten. Er muss von den Beteiligten erfahren, welche Möglichkeiten betreffend der Abstammung bestehen. Das Geschlecht der beteiligten fraglichen Geschwister kann von großer Wichtigkeit sein. Auch muss er ausreichend viel genetisches Informationsmaterial – Proben von den Beteiligten - erhalten, um einen sinnvollen Geschwistertest machen zu können. Es kann von hoher Wichtigkeit sein, welches Geschlecht die für den Geschwistertest verfügbaren Verwandten haben. Wichtig ist es, die Angaben präzise zu formulieren. Halbgeschwister als solche zu bezeichnen und nicht eindeutige Bezeichnungen zu vermeiden, wie Tante oder Neffe. Es ist also wichtig, dass alle Beteiligten mitmachen. Von besonderer Wichtigkeit ist es, dass die Mutter oder die Mütter der Geschwister bzw. Halbgeschwister untersucht werden kann, falls sie verfügbar ist. In vielen Fällen ist es möglich, einen Geschwistertest auch dann durchzuführen, wenn der mutmaßliche Vater nicht verfügbar ist. Der Gutachter wird die Beteiligten beraten und nach Vorlage der Informationen auch die Kosten mitteilen können.
Auch für einen Geschwistertest gelten dieselben gesetzlichen Rahmenbedingungen wie für ein privat beauftragtes Vaterschaftsgutachten. Alle Beteiligten müssen aufgeklärt werden, auch über ihr Widerspruchsrecht und müssen ihr Einverständnis schriftlich dokumentieren. Sollte dies nicht klappen, so kann das Familiengericht ggf. bemüht werden. Die Probennahme ist immer durch einen Arzt durchzuführen und von ihm zu dokumentieren.
