laborUnser Labor
im Bassermannweg 12
Wir sind ein akkreditiertes, daher jährlich überprüftes Labor.
Kein Versand von Proben an Fremdlabore.
Ratenzahlung möglich.
 Persönliche Beratung: Tel 030/80 58 33 73 oder info@vaterschaft-berlin.de

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Flyer für Vaterschaft-Berlin

Deutsche Akkreditierungsstelle D-PL-13022-01-00

Familienmitglieder, aus dem außereuropäischen Ausland die im Rahmen einer Familien­zusammenführung nach Deutschland ziehen wollen, müssen mitunter einen Vater­schaftstest oder Mutterschaftstest über sich ergehen lassen. Es kann vorkommen, dass..

Familienzusammenführung

 

Familienmitglieder aus dem außereuropäischen Ausland, die im Rahmen einer Familien­zusammenführung nach Deutschland ziehen wollen, müssen mitunter einen Vater­schaftstest oder Mutterschaftstest über sich ergehen lassen. Es kann vorkommen, dass Einwanderungs­behörden für die Familienzusammenführung eine solche Untersuchung verlangen. Dies muss mit der Behörde im Einzelfall geklärt werden. Die Probennahme muss mitunter im Ausland erfolgen und zwar so, dass sie den Inhalten des in Deutschland gültigen Gendiagnostikgesetzes gerecht wird. Ansonsten droht die Gefahr, dass das veranlasste Gutachten behördlich nicht anerkannt wird. Sollte die Probennahme in Deutschland erfolgen, so ist dort ein gültiger Personalausweis oder dessen gültiger Ersatz vorzulegen. Meist wird ein gerichtlich verwertbares Abstammungsgutachten verlangt.

Vaterschaft Berlin wird häufig mit Probennahmen im Ausland konfrontiert und hilft gerne bei deren Organisation in anderen Ländern. Korrespondenz auf Englisch, Französisch, Polnisch oder Türkisch ist möglich. Die Kosten, auch für die Probennahme im Ausland müssen meist von den Beteiligten selbst getragen werden. Eine enge Abstimmung mit der Einwanderungsbehörde ist dringend empfehlenswert.

in diesem Zusammenhang sei auch auf den

Mutterschaftstest

hingewiesen. Er wird genauso durchgeführt wie ein Vaterschaftstest, entweder preiswert zur persönlichen Information oder als gerichtsfähiges Gutachten. Er kostet genauso viel wie der Vaterschaftstest. Er kann beispielsweise dann erforderlich werden, wenn ein Kind einer in Deutschland lebenden Mutter dorthin einwandern möchte oder umgekehrt, wenn die Mutter einer in Deutschland lebenden Person auch nach Deutschland kommen möchte.