Familienmitglieder, aus dem außereuropäischen Ausland die im Rahmen einer Familienzusammenführung nach Deutschland ziehen wollen, müssen mitunter einen Vaterschaftstest oder Mutterschaftstest über sich ergehen lassen. Es kann vorkommen, dass..
Familienzusammenführung
Familienmitglieder aus dem außereuropäischen Ausland, die im Rahmen einer Familienzusammenführung nach Deutschland ziehen wollen, müssen mitunter einen Vaterschaftstest oder Mutterschaftstest über sich ergehen lassen. Es kann vorkommen, dass Einwanderungsbehörden für die Familienzusammenführung eine solche Untersuchung verlangen. Dies muss mit der Behörde im Einzelfall geklärt werden. Die Probennahme muss mitunter im Ausland erfolgen und zwar so, dass sie den Inhalten des in Deutschland gültigen Gendiagnostikgesetzes gerecht wird. Ansonsten droht die Gefahr, dass das veranlasste Gutachten behördlich nicht anerkannt wird. Sollte die Probennahme in Deutschland erfolgen, so ist dort ein gültiger Personalausweis oder dessen gültiger Ersatz vorzulegen. Meist wird ein gerichtlich verwertbares Abstammungsgutachten verlangt.
Vaterschaft Berlin wird häufig mit Probennahmen im Ausland konfrontiert und hilft gerne bei deren Organisation in anderen Ländern. Korrespondenz auf Englisch, Französisch, Polnisch oder Türkisch ist möglich. Die Kosten, auch für die Probennahme im Ausland müssen meist von den Beteiligten selbst getragen werden. Eine enge Abstimmung mit der Einwanderungsbehörde ist dringend empfehlenswert.
in diesem Zusammenhang sei auch auf den
Mutterschaftstest
hingewiesen. Er wird genauso durchgeführt wie ein Vaterschaftstest, entweder preiswert zur persönlichen Information oder als gerichtsfähiges Gutachten. Er kostet genauso viel wie der Vaterschaftstest. Er kann beispielsweise dann erforderlich werden, wenn ein Kind einer in Deutschland lebenden Mutter dorthin einwandern möchte oder umgekehrt, wenn die Mutter einer in Deutschland lebenden Person auch nach Deutschland kommen möchte.

