Sind wir Voll- oder Halbgeschwister?
Mitunter bestehen unter Geschwistern Zweifel daran, ob sie denselben Vater haben. Solche Abstammungsfragen können geklärt werden. Wichtig ist zu wissen, worauf es ankommt!
Der Gutachter braucht für seine Wahrscheinlichkeitsberechnung eine hinreichende Menge an Information. Er muss von den Beteiligten erfahren, welche Möglichkeiten betreffend der Abstammung bestehen. Auch muss er ausreichend viel genetisches Informationsmaterial – Proben von den Beteiligten - erhalten, um eine sinnvolle Aussage machen zu können. Es ist also wichtig, dass alle Beteiligten mitmachen. Von besonderer Wichtigkeit ist es, dass die Mutter der Geschwister bzw. Halbgeschwister untersucht werden kann, falls sie verfügbar ist. In bestimmten Fällen ist es möglich, eine solche Untersuchung auch dann durchzuführen, wenn der mutmaßliche Vater nicht verfügbar ist. Der Gutachter wird die Beteiligten beraten und nach Vorlage der Informationen auch die Kosten mitteilen können.
Auch hier gelten die selben gesetzlichen Rahmenbedingungen wie für ein privat beauftragtes Vaterschaftsgutachten. Alle Beteiligten müssen aufgeklärt werden, auch über ihr Widerspruchsrecht und müssen ihr Einverständnis schriftlich dokumentieren. Sollte dies nicht klappen, so kann das Familiengericht ggf. bemüht werden.
Die Probennahme ist immer durch einen Arzt durchzuführen und von ihm zu dokumentieren.
So einfach bestellen Sie ein Abstammungsgutachten bei der Frage nach Vollgeschwisterschaft:
Kontaktieren Sie uns per Telefon, Fax oder Email, siehe Kontakt. Wir vereinbaren einen Beratungstermin.
Alle Beteiligten unterschreiben den Aufklärungsbogen. Er kann von der Seite Aktuelles, Formulare, Links heruntergeladen werden.
Wir vereinbaren mit Ihnen den Termin für die Probennahme oder Sie organisieren selbst einen Arzttermin dafür.
Sie füllen den Auftrag aus, regeln die Kosten und nehmen danach den vereinbarten Termin wahr.
8 bis 10 Werktage nach Eingang der Probe und aller Unterlagen liegt das Gutachten vor und wird Ihnen in der vereinbarten Stückzahl zugesandt.
Die entnommenen Proben werden unmittelbar nach Fertigstellung des Gutachtens vernichtet. Die Dokumentationsbögen und das Gutachten asservieren wir 30 Jahre für Sie.
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