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Kontakt, Preise, Bestellung - Sachstand Mai 2010

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Va- Test:                  BESONDERS GÜNSTIGER VATERSCHAFTSTEST!
  AB SOFORT FÜR DIE VERWENDUNG BEI
BEHÖRDEN UND GERICHTE AUSBAUFÄHIG!

 

Für den Va- Test (Ein Kind und vermuteter Vater) bezahlen Sie ab sofort nur 160 €.
Die Untersuchung der Mutter empfehlen wir sehr, um die Auswertung noch zuverlässiger zu machen. Sie ist zudem kostenlos - Der Preis bleibt bei 160 €. Die Probennahme durch einen Arzt regeln und bezahlen Sie jedoch selbst.
Besonders vorteilhaft: Der Va- Test kann bei Bedarf zu später einem gerichtsverwertbaren Vaterschaftsgutachten ausgebaut werden. So verringern Sie Ihr Kostenrisiko. Sie können dies ermöglichen. Lesen Sie weiter!
Die Mehrwertsteuer von 19 % ist in den Preisen bereits beinhaltet.
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Hinzu kommen Kosten für die Probennahme durch einen Arzt, die Sie tragen müssen. Die Probennahme durch einen Arzt ist notwendig, eine Entnahme durch die Beteiligten selbst ist nicht möglich. Allerdings können wir die Proben hier in der Praxis in Berlin entnehmen, falls Sie es wünschen. Hierfür berechnen wir keine weiteren Kosten.

Was muss ich also tun?
Ganz einfach:
1) Sie kontaktieren uns per E-Mail oder Telefon. Wir senden Ihnen dann umgehend ein Auftragsformular zu. Die Namen und Anschriften aller Beteiligten werden auf dem Auftrag erfasst. Auch senden wir Ihnen gleichzeitig eine Rechnung über 160 € zu. Sobald der Auftrag hier eingegangen und die Rechnung bezahlt ist, senden wir Ihnen das Entnahmebesteck und die Bögen zu, auf welchen der Arzt die Probennahme dokumentieren muss. Lesen Sie inzwischen gerne den Aufklärungs- und Einwilligungsbogen, den Sie auf dieser Homepage unter Aktuelles, Formulare, Links finden. Er muss von allen volljährigen Beteiligten unterschrieben werden, alle Beteiligten müssen einverstanden sein.

2) Sie legen den Arzt fest, der die Probennahme vornimmt und vereinbaren mit ihm die Kosten dafür. Entnommen werden Abstriche von der Mundschleimhaut (Speichelprobe). Der Arzt muss dies dokumentieren und sich von der Identität aller Beteiligten überzeugen. Er muss sich auch vergewissern, dass alle Beteiligten den Aufklärungs- und Einwilligungsbogen gelesen und unterschrieben haben.

3) Sie vereinbaren den oder die Arzttermine und gehen zur Probennahme. Vergessen Sie bitte nicht Ihren Ausweis und für das Kind eine Geburtsurkunde oder einen Kinderausweis!

Wollen Sie den Va- Test später zum gerichtsverwertbaren Gutachten aufbauen können? Die hinreichende Dokumentation der Probennahme ist dabei wichtig!
Beachten Sie bitte, dass der Arzt, der die Probe entnimmt dann eine Kopie Ihres Ausweises und frische Fotos von den Beteiligten sowie eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes oder eines Kinderausweises benötigt. Er wird auch von allen Beteiligten Fingerabdrücke anfertigen, von Säuglingen eventuell Fußabdrücke.

Der von Ihnen beauftragte Arzt sendet die Proben in jedem Fall direkt an uns.

4) Ca. 8 Werktage nach Probeneingang senden wir Ihnen das Testergebnis zu. Die Erwachsenen erhalten dies jeweils an die im Auftragsformular angegebene Adresse zugesandt, oder können mit uns andere Regelungen vereinbaren.
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Unsere Untersuchungen führen wir selbst durch, in bester Berliner Handarbeit. Wir sind seit 1997 erfolgreich tätig und bereits seit 2005 entsprechend DIN ISO EN 17025 für die Durchführung von Vaterschaftsgutachten akkreditiert. Ab Februar 2011 müssen übrigens
alle Vaterschaftslabore akkreditiert sein.

Sie finden uns in Berlin- Lichterfelde, im Bassermannweg 12 und erreichen uns entweder über E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. oder telefonisch +4930 805 833 73. Unsere Fax-Nr. ist: 030 27019549

Einen Straßenplan und die Verkehrsverbindungen finden Sie unter Aktuelles, Formulare, Links.
Dort finden Sie auch eine Broschüre über uns, mit Angaben über Sprechstunden, Straßenplan und Verkehrsverbindungen.

Hier drei häufige Fragen:

Was ist ein Va- Test?
Ein besonders preiswerter jedoch zuverlässiger Labortest zur Prüfung einer vermuteten Vaterschaft. Er stellt in kurzer Form dar, mit mindestens welcher Wahrscheinlichkeit die vermutete Vaterschaft besteht oder falls dies nicht der Fall ist, wie oft die Vaterschaft
ausgeschlossen wurde. Untersucht werden mindestens 15 Merkmale anhand von Schleimhautabstrichen. Die ggf. mitgeteilte Vaterschaftswahrscheinlichkeit entspricht mindestens den Vorgaben der geltenden Richtlinien für die Erstattung von Vaterschaftsgutachten, derzeit 99,9 von Hundert.
Teilen Sie uns bitte mit, falls auch Verwandte des vermuteten Vaters als Erzeuger des Kindes in Frage kommen, da dies für die Berechnung der Ergebnisse wichtig ist.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Homepage unter Vaterschaftstest im privaten Auftrag.
Die Probennahme kann so durchgeführt und dokumentiert werden, dass der Va- Test bei Bedarf jederzeit zu einem gerichtsfähigen Vaterschaftsgutachten ausgebaut werden kann, dies wurde oben unter 3) beschrieben und liegt nur an Ihnen. Die Laboruntersuchungen werden selbstverständlich entsprechend zuverlässig und qualifiziert durchgeführt und überwacht.


Was ist ein gerichtsverwertbares Vaterschaftsgutachten?
Ein Gutachten zur Prüfung einer vermuteten oder behaupteten Vaterschaft. Es erfasst alle Umstände bei der Probennahme und bei den Untersuchungen mit, die von Relevanz sein können, listet die Messergebnisse auf, stellt tabellarisch und in Worten fest, welche
Merkmale der Erzeuger des Kindes besitzen muss und vergleicht diese Eigenschaften mit denen des vermuteten oder behaupteten Erzeugers. Im Falle einer vollständigen Übereinstimmung der Merkmale, teilt es anhand von mindestens 12, meist jedoch 15 oder mehr Merkmalen mit, mit welcher Wahrscheinlichkeit die vermutete oder behauptete Vaterschaft besteht, andernfalls wie oft und warum diese ausgeschlossen wurde. Ein solches Gutachten wird zur besseren fachlichen Überprüfbarkeit durch ein statistisches Beiblatt ergänzt. Auch die Dokumentationen über die Probennahme und Identitätsfeststellung werden dem Gutachten beigelegt. Die Identitätsfeststellung beinhaltet mindestens die Vorlage und wenn möglich die Ablichtung der Personalausweise, die Vorlage oder Anfertigung von Portraits der Beteiligten sowie die Anfertigung von Fingerabdrücken.

In einem solchen Gutachten können bei Bedarf anstelle eines nicht verfügbaren vermuteten oder behaupteten Vaters dessen Eltern oder Geschwister untersucht werden,in speziellen Fällen auch andere Verwandte. Es können Schleimhautabstriche, Blut- oder Gewebeproben untersucht werden. Eine aufwändige Probenvorbereitung kann zu erhöhten Kosten führen.

Für ein gerichtsverwertbares Vaterschaftsgutachten bezahlen Sie bei uns je untersuchte
Person 202,30 € einschließlich 19 % MwSt. abzüglich bereits geleisteter Zahlungen für den Va- Test.

 Es sei darauf hingewiesen, dass ein Gericht jedes privat in Auftrag gegebene Gutachten ablehnen kann.Oft wird das Gericht jedoch aus Rücksichtnahme auf die Kosten ein geeignetes Gutachten anerkennen,wenn es den geltenden Richtlinien entspricht und die Beteiligten sich hierüber einig sind.

Sind Aufträge für Vaterschaftstests mit Wahrscheinlichkeiten von 99,9999 % oder mehr sinnvoll?
Hierfür gibt es normalerweise keinen Bedarf. Weder eine Behörde noch ein Gericht wird dies vorschreiben.Nehmen Sie ruhig von einem allzu üppigen Kostenangebot Abstand, ein hoher Prozentwert hilft nicht immer viel.
Wissen Sie übrigens, wie hoch die Wahrscheinlichkeit in Prozent ausgedrückt ist, die nur halb so hoch ist wie 99,99 %?
99,99% bedeutet, dass eine Fehlermöglichkeit auf 10.000 gegeben ist.
Die halbe Wahrscheinlichkeit beinhaltet danach eine Fehlermöglichkeit auf 5.000.
Dies entspricht 99,98 %!

Wenn Sie 15 Merkmale untersuchen lassen und die Mutter dabei ist, erreicht die Messung meist 99,99 % oder deutlich mehr!
Die Untersuchung auch der Mutter verdoppelt die Zuverlässigkeit eines Vaterschaftstests!