Familiennachzug
Familienmitglieder, aus dem außereuropäischen Ausland die im Sinne einer Familienzusammenführung nach Deutschland ziehen wollen, müssen mitunter eine Abstammungsuntersuchung über sich ergehen lassen. Es kann vorkommen, dass Einwanderungsbehörden eine solche Untersuchung verlangen. Dies muss mit der Behörde im Einzelfall geklärt werden.
Die Probennahme muss u.U im Ausland erfolgen und zwar so, dass sie den Inhalten des Gendiagnostikgesetzes gerecht wird. Ansonsten droht die Gefahr, dass das veranlasste Gutachten nicht anerkannt wird. Sollte die Probennahme in Deutschland erfolgen, so ist ein gültiger Ausweis oder dessen gültiger Ersatz vorzulegen.
Wir sind häufig mit Probennahmen im Ausland konfrontiert und helfen gerne bei deren Organisation in anderen Ländern. Korrespondenz auf Englisch, Französisch, Polnisch oder Türkisch ist möglich. Die Kosten, auch für die Probennahme im Ausland müssen meist von den Beteiligten selbst getragen werden. Eine enge Abstimmung mit der Einwanderungsbehörde ist dringend empfehlenswert.
So einfach bestellen Sie ein Abstammungsgutachten im Rahmen eines Familiennachzugs:
Kontaktieren Sie uns per Telefon, Fax oder Email, siehe Kontakt. Wir vereinbaren einen Beratungstermin.
Besonders wichtig ist die Abstimmung mit der Einwanderungsbehörde. Der Vaterschaftstest für diesen Zweck muss meist gerichtsverwertbar sein, siehe Kästchen auf Seite Vaterschaftstest im Privaten Auftrag.
Alle zu Untersuchenden unterschreiben den Aufklärungsbogen. Er kann von der Seite ´Aktuelles, Formulare, Bestellung´ heruntergeladen werden.
Wir vereinbaren mit Ihnen den Termin für die Probennahme oder Sie organisieren selbst einen Arzttermin dafür.
Sie füllen den Auftrag aus, regeln die Kosten und nehmen danach den vereinbarten Termin wahr.
8 bis 10 Werktage nach Eingang der Probe und aller Unterlagen liegt das Gutachten vor und wird Ihnen in der vereinbarten Stückzahl zugesandt.
Die entnommenen Proben werden unmittelbar nach Fertigstellung des Gutachtens vernichtet. Die Dokumentationsbögen und das Gutachten asservieren wir 30 Jahre für Sie.
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