Verwendung vor Gericht

Unsere Gutachten (privat oder durch gerichtlichen Beschluss in Auftrag gegeben) werden immer nach den aktuellen Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) für die Anforderungen an die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung und an die Qualifikation von ärztlichen und nichtärztlichen Sachverständigen gemäß § 23, Abs. 2, Nr. 4 und Nr. 2b erstellt. Da das Verfahren mit dem Vorgehen bei gerichtlichen Gutachten identisch ist, werden unsere privat in Auftrag gegebenen Abstammungsgutachten in der Regel vor Gericht voll anerkannt.

Weitere Informationen zum Thema Vaterschaftstests für Gerichte und Behörden finden Sie unter www.abstammung.de

 

Achtung:
Die Ergebnisse des einfachen Vaterschaftstests sind nur zur Eigeninformation geeignet! Sie sind nicht zur Vorlage bei Behörden oder Gerichten vorgesehen. Sollte eine behördliche Verwendung notwendig werden, so kann der einfache Vaterschaftstest nachträglich zum gerichtsverwertbaren Vaterschaftsgutachten ausgebaut werden.