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Klärung von Abstammung - zuverlässig und vertraulich!

Das Team im Labor Vaterschaft Berlin führt Vaterschaftstests sowohl im gerichtlichen als auch im privaten Auftrag durch. Wir sind seit Jahren akkreditiert und unterliegen strengen Qualitätsstandards unter Einbeziehung der aktuellen „Richtlinien der Bundesärztekammer für die Erstellung von Abstammungsgutachten“. Die Ergebnisse der Tests werden strikt vertraulich behandelt. Die Bestimmungen des neuen Gendiagnostikgesetzes werden selbstverständlich bereits eingehalten. Service für Sie ist unser Anliegen.

Seit der Entwicklung des „Genetischen Fingerabdrucks“ lassen sich Verwandtschaftsbeziehungen verhältnismäßig einfach und mit Ergebnissen erzielen, die mit früheren Methoden nicht erreichbar waren. Wichtig sind jedoch die Fachkenntnisse des Untersuchungsteams. Sie bewirken Zuverlässigkeit. Diese wird durch Fleiss, Fortbildung und Erfahrung erworben.

Die modernen DNA- Verfahren setzt auch das langjährig tätige Spezialistenteam von Vaterschaft Berlin ein und unterstützt Sie bei der Klärung einer Vaterschaftsfrage mit einem wissenschaftlich begründeten, schriftlichen Gutachten, das die Vaterschaft im Regelfall mit einer Wahrscheinlichkeit von über 99,99 % bestätigt oder einen Ausschluss von der Vaterschaft zuverlässig beweist.

Unser Leistungsangebot – serviceorientiert und auf Basis hoher Qualitätsstandards

  • persönliche oder telefonische Beratung (auch für Personen mit Migrations- Hintergrund)
  • wissenschaftlich begründetes, schriftliches Gutachten
  • zuverlässige Aussage über die Wahrscheinlichkeit einer bestehenden Vaterschaft oder andere Verwandtschaftsverhältnisse oder über deren Ausschluss.

 

  • Wir unterstützen Sie bei der Beantwortung Ihrer Fragen und erstellen
  • Vaterschaftsgutachten
  • Mutterschaftsgutachten
  • Nachweise über die Art der Verwandtschaftsverhältnisse von Geschwistern oder anderen Verwandten,
  • auch bei Familienzusammenführungen und in Immigrationsfällen


Um die Aussagesicherheit eines Vaterschaftstests von mehr als 99,9 % zu erzielen, empfehlen wir übrigens, die Mutter grundsätzlich in die DNA-Analyse mit einzubeziehen.

Unser aktuelles Analysenspektrum umfasst derzeit 27 geschlechtsunabhängige STR- Merkmalssysteme, teilweise in der Mini- STR- Technologie und 20 geschlechtsgebundene, davon 12 X- chromosomale und 8 Y- chromosomale Merkmalssysteme. Hierdurch können wir eine ganze Reihe, auch komplexer Fragen der Abstammungsbegutachtung bearbeiten.

 

Qualität bedingt Kundenzufriedenheit

Die Qualität beginnt lange vor der Laboruntersuchung. Überzeugen Sie sich selbst von den Inhalten dieser Homepage. Die Aufklärung von Ihnen, die Probennahme und der Umgang mit den gewonnenen Proben sind wichtige Teile des Qualitätskonzepts. Das Team ist seit 2005 nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Wir nehmen mehrfach jährlich an Ringversuchen zur Überwachung der Ergebnisqualität Teil, bilden uns regelmäßig fort, führen arbeitstäglich laborintern Qualitätsprüfungen durch und haben dementsprechend zufriedene Auftraggeber und Geschäftspartner.

Das neue Gendiagnostikgesetz soll auch die Qualität der Abstammungs­unter­suchungen weiter verbessern. Deswegen wurde die vorherige Aufklärung der Beteiligten verpflichtend festgelegt. Für außergerichtlich durchgeführte Abstammungstests wurde auch die schriftliche Einverständniserklärung aller Beteiligter oder ihrer gesetzlichen Vertreter festgelegt. Auch die Akkreditierung ist für die Vaterschaftslaboratorien ab Februar 2011 verpflichtend.

Für alle privat oder gerichtlich durchgeführten Laboranalysen gelten bei uns die selben hohen Qualitätsstandards.

 

Aussage eines Vaterschaftstests

Bei den modernen STR- Untersuchungen stellt die Beweiskraft der Untersuchungsergebnisse im Normalfall kein Problem mehr dar. Einschränkungen können sich ergeben, wenn mehrere nahe Verwandte als Väter in Frage kommen oder wenn die Beteiligten insgesamt blutsverwandt sind. Gelegentlich treten im Erbgut der Erwachsenen kleine Veränderungen auf, so genannte Mutationen, die eine Rückfrage beim Auftraggeber und eine vertiefte Laboranalyse bedingen. Meist kann ein vertretbares Untersuchungsergebnis auch ohne Untersuchung der Mutter erarbeitet werden. Die Aussagekraft ist jedoch geringer, weswegen wir immer die Einbeziehung der Mutter entsprechend den geltenden Richtlinien empfehlen.

Sollte der mögliche Vater nicht verfügbar oder erreichbar sein, so wird die Sachlage komplizierter. Da alle Beteiligten einverstanden sein müssen, es sei denn, dass ein Gerichtsbeschluss vorliegt, wird eine solche Sachlage oft vor Gericht geklärt werden müssen.

Technisch gesehen kann in einem solchen Fall oft auf die Untersuchung von nahen Verwandten des möglichen Vaters ausgewichen werden. Welche Merkmale untersucht werden sollen, wird vom Gutachter im Einzelfall anhand der Fragestellung entschieden. Fragen hierzu können Sie uns auf unserer Kontaktseite zusenden.

Grundlagen

Wichtige gesetzliche Grundlagen und Verordnungen sind das Gendiagnostikgesetz, §1598 a BGB und die Richtlinien für die Erstellung von Abstammungsgutachten. Diese finden Sie über unsere Links.

 

Aktuelles im gesetzlichen Regelwerk

Das GenDG legt bei der Durchführung eines Abstammungsgutachtens einige Beschränkungen auf. So ist es nicht erlaubt, Vaterschaftsuntersuchungen vor der Geburt, z.B. anhand von Fruchtwasser durchzuführen, es sei denn dass eine Straftat Nach §§ 176 bis 179 StGB begangen worden ist und dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass die Schwangerschaft auf der Tat beruht.

Identitätsfeststellung

Untersuchung und Abstammungsgutachten können nur so gut sein, wie die Vorbereitung. Die zu untersuchende Person muss zweifelsfrei identifiziert sein, auch die Proben müssen eindeutig gekennzeichnet und zuzuordnen sein. Alle durch die Untersuchung berührten Personen müssen aufgeklärt und einverstanden sein. Für alle Gutachten werden Ausweise, ggf. Geburtsurkunden dokumentiert, ein aktuelles Foto hergestellt und ein Fingerabdruck (linker Daumen) abgenommen. Im neuen Gendiagnostikgesetz wurde die vorangehende Aufklärung der Beteiligten verpflichtend festgelegt. Für außergerichtlich durchgeführte Abstammungstests wurde auch die schriftliche Einverständniserklärung aller Beteiligter oder ihrer gesetzlichen Vertreter festgelegt.

Probenmaterial

Blutproben und Schleimhautabstriche sind gleichermaßen gut geeignet. Blutproben sind mit fachkundiger Hilfe leicht zu entnehmen und beinhalten kaum die Gefahr einer Verunreinigung. In Blutproben zerfällt jedoch die Erbsubstanz ziemlich leicht, insbesondere bei hohen Temperaturen. Der Mundschleimhautabstrich, auch Speichelprobe genannt ist für die heute meist angeforderten STR- Gutachten das Material der Wahl. Hierfür spricht auch die ärztliche Ethik.

Für die Beteiligten ist die Entnahme mittels Wattestäbchen nämlich schmerzfrei, die Gefahr von Verunreinigungen durch den Probennehmer lässt sich durch gewissenhafte Schutzmaßnahmen wie die Verwendung von Latexhandschuhen und Mundschutz vermeiden. Die Proben müssen durch einen Arzt entnommen werden.

 

STR-Untersuchungen

STRs (Short Tandem Repeats) befinden sich an vielen Stellen unseres Erbguts. Die für forensische Zwecke genutzten STRs besitzen keine biologische Bedeutung und werden von einander unabhängig vererbt. Um diese zu untersuchen, reichen winzigste Spuren von Erbgut aus. Diese Techniken werden häufig auch in der Kriminologie eingesetzt. STR-Systeme sind Standardsysteme in der Abstammungsbegutachtung. Zur Verstärkung des Messsignals wird eine s.g. Polymerasekettenreaktion (PCR-Reaktion) eingesetzt. Am häufigsten werden autosomale STR- Systeme verwendet, geschlechtsgebundene, d.h. X- chromosomale oder Y- chromosomale bei besonderen Fragestellungen.

(Abb.1)

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In der Abbildung 1 ist ein Ausschnitt der STR- Analyse geschlechtsgebundener Merkmale dargestellt. STR- Merkmale werden mit Hilfe einer elektrischen Spannung von einander getrennt. Die untersuchte Person links hat im Merkmalssystem Amelogenin nur das Merkmal X, danach ist sie eine Frau. Die rechte Person besitzt die Merkmale X und Y und ist danach ein Mann.

 

(Abb.2)

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In Abbildung 2 sind drei STR- Systeme dargestellt, D19S433, vWA und TPOX. Die untersuchte Person hat im System D19S433 die Merkmale 14 und 15 und im System vWA die Merkmale 17 und 18 geerbt, mithin zwei Merkmale, je eines von jedem Elternteil. Diese Konstellation nennt man mischerbig oder heterozygot. Im System TPOX hat die untersuchte Person von beiden Eltern hingegen dasselbe Merkmal, 8, geerbt. Diese Konstellation nennt man reinerbig oder homozygot.

 

(Abb.3)

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Die Merkmale werden nach der Anzahl der Sequenzwiederholungen (Repeats) genannt. Das Merkmal 9.3 im System TH01 in Abbildung 3 besteht aus 9 Repeats und einem 3/4 Repeat dazu. Es liegt dicht links neben dem Merkmal 10.

Unerwartete Ergebnisse

Mitunter kommt es vor, dass eine erwartete Vaterschaft nicht nachgewiesen werden kann. In diesem Fall sollten alle Gegebenheiten im Zusammenhang mit dem Gutachten genau überprüft werden. Falsch negative Vaterschaftsnachweise kommen immer dann vor, wenn die Proben nicht bei der richtigen Person abgenommen wurden oder wenn gar Probenverwechslungen bei der Entnahme oder im untersuchenden Labor vorkommen. Es empfiehlt sich, darauf zu achten, dass das durchführende Labor über ein gutes Qualitätsmanagement verfügt. Falsch positive Vaterschaftsnachweise kommen in der Praxis nicht vor, sie wären dort denkbar, wo eineiige Zwillinge als Väter in Frage kommen. In geografisch isolierten Gegenden können jedoch mitunter Kulturen gefunden werden, in welchen die ganze Bevölkerung eng familiär verwandt ist, hier ist die Unterscheidung zwischen einzelnen Personen oft sehr schwierig.

Mitunter kommt es vor, dass ein einzelnes Merkmal in veränderter Form an das Kind vererbt wurde. Die Veränderung, eine sog. Mutation ist harmlos, verlangt aber besondere Sorgfalt in der Bewertung, wodurch sich Rückfragen des Gutachters ergeben können. Mutationen treten bei Männern ca. 10x häufiger als bei Frauen auf.