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Bin ich der Vater? - Vaterschaftstest privat - Wichtig zu wissen

Das neue Gendiagnostikgesetz soll die Qualität der Vaterschaftsgutachten weiter verbessern.

Deswegen wurde die Aufklärung der Beteiligten verpflichtend festgelegt. Ihre Rechte wurden gestärkt. Für außergerichtlich durchgeführte Abstammungstests wurde auch die schriftliche Einverständniserklärung aller Beteiligter oder ihrer gesetzlichen Vertreter festgelegt. Auch die Akkreditierung wird für die Vaterschaftslaboratorien ab 2011 verpflichtend. Die Feststellung der Identität der Beteiligten wird anhand des Ausweises, einem Photo und einem Finger- oder bei Kleinkindern – einem Fußabdruck vorgenommen. Den Aufklärungsbogen können Sie von der Seite Aktuelles, Formulare, Links herunterladen. Er muss vor Analysenbeginn von allen Beteiligten unterschrieben und hier abgegeben werden.

Die Beteiligten haben einander gegenüber den Anspruch auf Einwilligung und Duldung eines Abstammungsgutachtens. Der Anspruch kann jedoch nur gerichtlich durchgesetzt werden. Auch haben alle Beteiligten ein Recht auf Widerruf ihrer Einwilligung. Bei Uneinigkeit wird oft das Familiengericht zu bemühen sein. In solchen Fällen sollte genau geprüft werden, ob ein privat beauftragtes Gutachten sinnvoll ist.

 

Aufgrund der Beweismittelfreiheit der Gerichte kann nicht garantiert werden, dass ein von Ihnen beauftragtes Gutachten vom Gericht als Beweismittel wirklich akzeptiert wird! Wichtige Voraussetzung ist, dass sich die Parteien über dessen Verwendung einig sind.

 

Wir bieten zwei Gutachten für den privaten Gebrauch an:

1) den einfachen Va-Test.

Er umfasst 15 Merkmale
umfasst 2 bis 3 Beteiligte, wir empfehlen, die Mutter einzubeziehen, dies kostet nicht mehr!
Das Ergebnis wird kurz auf einer Seite dargestellt.
Der Va-Test ist zum Gebrauch vor Behörden oder Gerichte nicht geeignet.

2) das gerichtsverwertbare Vaterschaftsgutachten.

Es umfasst 15 bis 47 Merkmale. Es
umfasst 3 Beteiligte soweit machbar, auch die Mutter ist einzubeziehen falls irgend möglich.
Das Ergebnis wird detailliert auf 3 Seiten dargestellt. Das gerichtsverwertbare Vaterschaftsgutachten erfüllt die Voraussetzungen um vor Gerichten und Behörden verwendet zu werden.

 

So einfach bestellen Sie ein privates Abstammungsgutachten:

Kontaktieren Sie uns per Telefon, Fax oder Email, siehe Kontakt. Wir beantworten Ihre Fragen.

Alle Beteiligten unterschreiben den Aufklärungsbogen. Er kann von der Seite Aktuelles, Formulare, Bestellung heruntergeladen werden.

Wir vereinbaren mit Ihnen den Termin für die Probennahme oder Sie organisieren selbst einen Arzttermin dafür.

Sie füllen den Auftrag aus, regeln die Kosten und nehmen danach den vereinbarten Termin wahr.

8 bis 10 Werktage nach Eingang der Probe und aller Unterlagen liegt das Gutachten vor und wird Ihnen in der vereinbarten Stückzahl zugesandt.

 

Die entnommenen Proben werden unmittelbar nach Fertigstellung des Gutachtens vernichtet. Die Dokumentationsbögen und das Gutachten asservieren wir 30 Jahre für Sie.